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Informationen zum sogenannten 'Begleiteten Fahren ab 17'
Ab welchem Alter darf für das 'Begleitete Fahren ab 17' ausgebildet werden ?
• Ab 16 ½ Jahren.
Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen ?
• Nein. Mit der Ausbildung der Klasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.
Welche besonderen Vorschriften gibt es für die Ausbildung ?
• Keine. Der Fahrschüler ist auszubilden wie jeder andere Bewerber der Klasse B bzw. BE
Die Prüfung
Gibt es besondere Vorschriften für die Prüfung ?
• Nein.
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden ?
• 3 Monate vor dem 17. Geburtstag.
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden ?
• 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
'Prüfungsbescheinigung' und 'Kartenführerschein'
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein ?
• Ja, er erhält eine Prüfbescheinigung, in der die Begleitpersonen eingetragen sind.
Die Probezeit
Wann beginnt beim 'Begleiteten Fahren' die Probezeit ?
• Sofort mit Erteilung der Fahrerlaubnis (Der Prüfbescheinigung)
Wie lange dauert die Probezeit ?
• Wie beim 'normalen' erstmaligen Fahrererlaubniserwerb zwei Jahre.
Die Begleitpersonen
Wer darf den Fahrererlaubnisinhaber begleiten ?
• Mindestalter: 30 Jahre
• Besitz der Fahrererlaubnis Klasse B: seit min. 5 Jahren (ununterbrochen)
• Maximal 1 Punkt
Ist die Anzahl der Begleiter begrenzt ?
• Nein, es muss aber jeder Begleiter in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Muss der Begleiter an einer Einweisung teilnehmen ?
• Die Teilnahme wird empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Wer führt diese Einweisungen durch ?
• Die Einweisungen können alle Fahrschulen, aber auch Organisationen wie die Verkehrswacht durchführen.
Wie lange soll eine solche Einweisung dauern ?
• Etwa 90 Minuten.
Darf jede Person, die diese Vorraussetzungen erfüllt, einen Fahranfänger begleiten ?
• Nein, die Begleiter müssen namentlich benannt und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
Gibt es zusätzliche Verwaltungsgebühren? ° Ja 7,70€ für die zusätzliche Prüfbescheinigung, 1,80€ für die Überprüfung der Begleitperson.
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